Die Anlage EKS – drei Buchstaben, die bei vielen Selbstständigen im Bürgergeld-Bezug für schlaflose Nächte sorgen. Das Formular „Anlage zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit“ wirkt auf den ersten Blick wie ein unbezwingbares bürokratisches Monster. Komplizierte Tabellen, unklare Begriffe und die ständige Angst, etwas falsch zu machen, was zu Kürzungen oder Rückforderungen führt. Wir kennen dieses Gefühl nur zu gut. Als Marketingagentur, die selbst mit Unterstützung des Jobcenters gegründet wurde, haben wir diesen Prozess durchlebt. Wir wissen, wie viel Mut die Selbstständigkeit erfordert und wie frustrierend die Hürden der Bürokratie sein können.1
Deshalb haben wir diesen ultimativen Ratgeber für dich erstellt. Wir nehmen dich an die Hand und führen dich Schritt für Schritt durch die aktuelle Anlage EKS. Wir übersetzen das Amtsdeutsch, erklären jede einzelne Zeile und zeigen dir, worauf du achten musst, damit du bekommst, was dir zusteht.
In diesem Ratgeber lernst du:
- Wie du die aktuelle EKS-Anlage (Version 04/2025) Zeile für Zeile korrekt ausfüllst.
- Welche Betriebsausgaben das Jobcenter anerkennt und welche nicht (und warum das nichts mit dem Finanzamt zu tun hat).
- Wie du dein anrechenbares Einkommen berechnest und wie viel Geld du von deinem Gewinn wirklich behalten darfst.
- Wie du mit unserer EKS Jobcenter Excel Vorlage den Prozess massiv vereinfachst und Fehler vermeidest.
- Wie du die Anlage EKS online ausfüllen und digital einreichen kannst, um Zeit und Nerven zu sparen.
Grundlagen: Bürgergeld für Selbstständige und das EKS Formular
Wenn die Einnahmen aus deiner Selbstständigkeit (noch) nicht ausreichen, um deinen Lebensunterhalt zu sichern, kannst du mit aufstockendem Bürgergeld unterstützt werden. Die Grundvoraussetzungen dafür sind schnell erklärt: Du bist hilfebedürftig, erwerbsfähig und hast deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
Das zentrale Instrument, mit dem das Jobcenter deine Hilfebedürftigkeit prüft, ist die Anlage EKS. Ihr Zweck ist es, dein tatsächlich verfügbares Einkommen zu ermitteln. Das ist ein entscheidender Punkt: Es geht nicht um deinen steuerlichen Gewinn, sondern darum, wie viel Geld am Ende des Monats wirklich da ist, um deine Rechnungen zu bezahlen.
Der EKS-Lebenszyklus: Vorläufig vs. Abschließend Angaben machen
Der Umgang mit der EKS folgt einem festen Zyklus, der sich in der Regel alle sechs Monate wiederholt. Das Verständnis dieses Zyklus ist der Schlüssel, um den Prozess stressfrei zu meistern.
Die vorläufige EKS (vEKS)
Zu Beginn eines neuen Bewilligungszeitraums (meist 6 Monate) reichst du eine vorläufige EKS ein. Darin machst du eine Prognose bzw. Schätzung deiner zu erwartenden Betriebseinnahmen und -ausgaben für die kommenden sechs Monate. Auf Basis dieser Schätzung bewilligt das Jobcenter deine Leistungen ebenfalls vorläufig.1 Niemand erwartet, dass diese Schätzung auf den Cent genau ist, aber sie sollte so realistisch wie möglich sein.
Die abschließende EKS (aEKS)
Nachdem der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist, fordert dich das Jobcenter auf, eine abschließende EKS einzureichen. Hier trägst du deine tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben ein, belegt durch Rechnungen, Kontoauszüge und Quittungen. Auf dieser Grundlage wird dein Anspruch endgültig berechnet.
Dieser Kreislauf aus Schätzung und finaler Abrechnung ist ein normaler und fest vorgesehener Prozess. Eine Abweichung zwischen der vorläufigen und der abschließenden EKS ist die Regel, nicht die Ausnahme. Wenn dein Gewinn niedriger war als geschätzt, erhältst du eine Nachzahlung. War er höher, kommt es zu einer Rückforderung. Davor musst du keine Angst haben – es ist ein reiner Verwaltungsakt, der die vorläufigen Zahlungen an die Realität anpasst.
Schwankendes Einkommen und der Gewinn - was wird als Selbstständiger im ALG 2 angerechnet?
Gerade als Selbstständiger schwanken die Einnahmen oft stark von Monat zu Monat. Das Jobcenter weiß das. Deshalb wird nicht jeder Monat einzeln betrachtet. Stattdessen wird der Gesamtgewinn des gesamten Bewilligungszeitraums (z.B. 6 Monate) addiert und dann durch die Anzahl der Monate geteilt. Das Ergebnis ist dein durchschnittliches monatliches Einkommen, das für die Berechnung deiner Leistungen herangezogen wird. Das sorgt für Fairness und gleicht starke Schwankungen aus.
Unser Tipp: Plane entsprechend deine größeren und fest planbaren Ausgaben entsprechend deiner Einnahmensituation. Du darfst natürlich nicht lügen oder Belege fälschen, aber du kannst durchaus Rechnungen mit deinen Kunden so absprechen, dass sie ein besseres Zahlungsziel haben und du ggf. Einnahmen erst später bekommst, die du dann entsprechenden Ausgaben gegenrechnen kannst. Dies ist leider einer der Punkte bei dem die Logik des Jobcenters nicht ganz mit der Logik in der Wirtschaft mithält – richtige Gewinn- oder Verlustvorträge, Ansparungen oder Rücklagen kannst du mit der EKS nicht bilden.
Bürgergeld Anspruch von Selbstständigen und Förderungen
Selbstständige haben grundsätzlich denselben Anspruch auf ALG II wie Arbeitnehmer, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Dies bedeutet:
- Hilfebedürftigkeit: Dein Einkommen und dein Vermögen reichen nicht aus, um deinen Lebensunterhalt und den deiner Familie zu sichern.
- Erwerbsfähigkeit: Du bist zwischen 15 und 67 Jahre alt und mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig.
- Wohnsitz in Deutschland: Du wohnst in Deutschland und bist hier gemeldet.
Der Anspruch umfasst nicht nur die Grundsicherung für den Lebensunterhalt, sondern auch Zuschüsse zu den Kosten für die Unterkunft und Heizung sowie gegebenenfalls Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende oder bei bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen.
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So beantragst du ALG 2 als Selbstständiger beim Jobcenter
Um ALG II zu beantragen, musst du einen Antrag beim Jobcenter stellen. Dabei ist die „Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit“ (EKS) ein zentraler Bestandteil des Antragsprozesses für Selbstständige. So gehst du vor:
- Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter: Vereinbare einen Termin beim Jobcenter oder nutze die Online-Dienste, um dich zu informieren und den Antrag zu starten.
- Antragstellung: Reiche den ALG II Antrag ein. Dies kannst du persönlich, per Post oder online tun.
- EKS-Formular ausfüllen: Fülle das EKS-Formular aus, in dem du deine Einnahmen und Ausgaben detailliert darstellst (siehe dazu auch das Kapitel mit der ausführlichen Erklärung). Das Formular muss regelmäßig aktualisiert und eingereicht werden.
- Belege sammeln: Sammle alle relevanten Belege (z.B. Rechnungen, Kontoauszüge, Mietverträge), um deine Angaben im EKS-Formular zu belegen.
- Beratung und Abgabe: Im Beratungsgespräch beim Jobcenter werden deine Angaben besprochen, und du erhältst Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare.
Übrigens haben wir auch einen großen Ratgeber zum Thema Existenzgründung mit dem Jobcenter, der dir viele verschiedene Fördermöglichkeiten aufzeigt. Dort erzählen wir dir auch etwas mehr über unsere eigene Gründungserfahrung.
Welches Einkommen wird bei Selbstständigen vom Jobcenter angerechnet?
Das Jobcenter berücksichtigt bei der Berechnung des ALG II dein Einkommen und Vermögen. Hierbei gelten bestimmte Freibeträge und Anrechnungen:
- Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit: Deine Betriebseinnahmen werden erfasst, abzüglich der nachgewiesenen Betriebsausgaben. Der verbleibende Gewinn wird auf dein ALG II angerechnet.
- Einkünfte aus anderen Quellen: Dazu gehören etwa Miet- und Pachteinnahmen, Zinserträge oder Unterhaltszahlungen.
- Vermögen: Dazu zählt alles, was du an Geld und Wertsachen besitzt. Es gibt jedoch Freibeträge, die nicht angerechnet werden, z.B. ein angemessenes Auto oder ein selbstgenutztes Eigenheim.
- Freibeträge: Du hast Anspruch auf bestimmte Freibeträge, die nicht angerechnet werden, z.B. für das Existenzminimum, Altersvorsorge, und notwendige Anschaffungen.
- Anrechenbare Ausgaben: Dazu gehören Sozialversicherungsbeiträge, Fahrtkosten zur Betriebsstätte und betriebsbedingte Ausgaben. Diese können von deinem Einkommen abgezogen werden, bevor es angerechnet wird.
Das ist auch der Grund, warum das Jobcenter so genau auf deine Ausgaben schaut. Jede Ausgabe verringert dein Gewinn, und somit steigt die Summe deines Gewinns, die du behalten darfst.
Die Anlage EKS 2025: Schritt für Schritt durch das amtliche Formular
Jetzt gehen wir ans Eingemachte. Wir nehmen das offizielle EKS Formular der Bundesagentur für Arbeit (Stand 04/2025) und erklären es dir Feld für Feld. Du kannst es hier direkt downloaden.
Weiter unten findest du auch unsere automatische EKS Vorlage für Excel, mit der das Ausfüllen schnell funktioniert und du auch direkt siehst, mit welcher Rückerstattung oder welcher Rückforderung du rechnen kannst.
Abschnitte A bis F: Die Formalitäten – Persönliche Daten und Eckdaten zur Tätigkeit
Diese ersten Abschnitte sind reine Formsache, aber wichtig für die korrekte Zuordnung.
Abschnitt A & B: Persönliche Daten
- In Abschnitt A trägst du die Daten der Person ein, die den Hauptantrag auf Bürgergeld stellt.
- In Abschnitt B kommen die Daten der Person, die selbstständig tätig ist. Wenn du das selbst bist, trägst du deine Daten hier einfach noch einmal ein. Gib unbedingt deine Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) an, falls vorhanden.
Abschnitt C: Bewilligungszeitraum & Art der Erklärung
- Punkt 8: Kreuze an, ob es sich um eine „vorläufige“ (Prognose für die Zukunft) oder „abschließende“ (Abrechnung für die Vergangenheit) Erklärung handelt.
- Punkt 9: Trage hier den genauen Bewilligungszeitraum ein (von/bis). Bei einer vorläufigen Erklärung ist das der kommende Zeitraum (z.B. 01.07.2025 – 31.12.2025). Bei einer abschließenden Erklärung ist es der vergangene Zeitraum aus deinem letzten Bewilligungsbescheid.
Abschnitt D: Allgemeine Daten zur Tätigkeit
- Gib hier den Namen deines Unternehmens, die Adresse der Betriebsstätte und eine kurze Beschreibung deiner Tätigkeit an (z.B. „Grafikdesign“, „Online-Handel“, „Unternehmensberatung“).
- Wichtig sind auch das Startdatum deiner Tätigkeit und deine Rechtsform (meist „Einzelunternehmen“).
Abschnitt E: Unterschrift der antragstellenden Person
- Hier unterschreibt die Person aus Abschnitt A und bestätigt die Richtigkeit der Angaben A bis D.
Abschnitt F: Weitere Angaben zur Tätigkeit
- Hier werden spezifischere Details abgefragt. Beantworte die Fragen zur gewerblichen Nutzung von Wohnraum (wichtig für die Anerkennung eines Arbeitszimmers), zu kostenfrei überlassenen Produkten, zu Personal und zur Umsatzsteuerpflicht.
- Punkte 35-41 (Darlehen): Wenn du ein betriebliches Darlehen aufgenommen hast, musst du hier die Details eintragen (Höhe, Datum, Rate etc.). Wichtig: Das Darlehen selbst ist keine Einnahme. Die monatliche Tilgungsrate kann aber später in Tabelle B als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Abschnitt G, Tabelle A: Deine Betriebseinnahmen – Was zählt alles dazu?
In dieser Tabelle erfasst du alle Einnahmen, die dir im jeweiligen Monat des Bewilligungszeitraums tatsächlich zugeflossen sind. Es gilt das Zuflussprinzip: Nicht das Rechnungsdatum zählt, sondern der Tag, an dem das Geld auf deinem Konto eingeht. Trage die Beträge monatsweise in die Spalten ein.
- A1 Betriebseinnahmen: Dies ist der Hauptposten. Hier trägst du deine Netto-Umsätze aus Rechnungen für deine Dienstleistungen oder Produktverkäufe ein.
- A2 Privatentnahmen von Waren: Wenn du Waren oder Produkte aus deinem Betrieb für private Zwecke entnimmst, musst du deren Wert hier als Einnahme angeben. Beispiel: Ein selbstständiger Gastronom, der Lebensmittel aus seinem Restaurant für ein privates Abendessen mit nach Hause nimmt.
- A3 Sonstige betriebliche Einnahmen: Hierunter fallen Einnahmen, die nicht direkt aus deinem Kerngeschäft stammen, z.B. Zinsen von deinem Geschäftskonto, Provisionen oder der Wert von Produkten, die dir zur dauerhaften Nutzung kostenfrei überlassen wurden (siehe F.26).
- A4 Zuwendungen von Dritten: Ein sehr wichtiger Punkt, der oft übersehen wird. Wenn dir zum Beispiel deine Eltern oder Freunde Geld für dein Geschäft schenken, das nicht zurückgezahlt werden muss, ist das eine Betriebseinnahme und muss hier deklariert werden.
- A5.1-A5.3 Umsatzsteuer: Dieser Teil ist nur für umsatzsteuerpflichtige Selbstständige relevant. Die von Kunden eingenommene Umsatzsteuer ist eine Betriebseinnahme (A5.1). Die Umsatzsteuer auf Waren, die du privat entnimmst, ebenfalls (A5.2). Eine Umsatzsteuererstattung vom Finanzamt wird auch hier als Einnahme im Monat des Zuflusses verbucht (A5.3)
Abschnitt G, Tabelle B: Deine Betriebsausgaben – Der wichtigste Teil zur Gewinnminderung
Dies ist der entscheidende Abschnitt, um deinen Gewinn und damit dein anrechenbares Einkommen zu senken. Hier gilt es, zwei goldene Regeln zu verstehen, die sich fundamental vom Steuerrecht unterscheiden.
Wichtiger Grundsatz: SGB II vs. Steuerrecht – Vergiss die Abschreibung!
Der häufigste und teuerste Fehler, den Selbstständige bei der EKS machen, ist die Anwendung von steuerrechtlichen Regeln. Für das Jobcenter sind diese jedoch völlig irrelevant. Es gelten zwei einfache Prinzipien:
- Das Zufluss- und Abflussprinzip: Es zählt nur, was im Bewilligungszeitraum tatsächlich bezahlt wurde. Eine Rechnung, die du erst später bezahlst, ist keine Ausgabe. Der Kauf eines Laptops für 1.000 € ist eine Ausgabe von 1.000 € im Monat der Zahlung – und nicht über drei Jahre abgeschrieben.10 Steuerliche Konzepte wie die Abschreibung für Abnutzung (AfA) gibt es im SGB II nicht.
- Notwendigkeit und Angemessenheit: Das Jobcenter prüft jede Ausgabe darauf, ob sie für die Ausübung deiner Tätigkeit notwendig und in der Höhe angemessen war. Ein Grafiker braucht einen leistungsstarken Computer, ein reiner Texter nicht. Die Kosten müssen den Lebensumständen im Bürgergeld-Bezug entsprechen. Luxusausgaben oder überteuerte Anschaffungen werden nicht oder nur teilweise anerkannt.
Zeile für Zeile durch EKS Tabelle B (Teil 1, 2 und 3)
Hier trägst du alle deine betrieblich veranlassten Ausgaben monatsweise ein.
- B1 Wareneinkauf: Kosten für Material, Rohstoffe oder Handelswaren, die du für dein Geschäft einkaufst.
- B2 Personalkosten: Löhne, Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge für deine Mitarbeiter.
- B3 Betriebliche Raumkosten: Miete und Nebenkosten für ein externes Büro oder eine Werkstatt. Wenn du ein Arbeitszimmer in deiner Privatwohnung nutzt, kannst du hier die anteiligen Kosten ansetzen (Miete, Strom, Heizung, berechnet nach Quadratmetern).
- B4 Betriebliche Versicherungen/Beiträge: Hierzu zählt z.B. eine Betriebshaftpflichtversicherung oder Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Deine private Krankenversicherung gehört hier nicht hin, die kommt später in Tabelle C.
- B5 Kosten für Werbung: Ausgaben für Marketingmaßnahmen wie Online-Anzeigen, Flyer, Visitenkarten etc. Wenn du mehr Kunden brauchst oder deine Marketing-Kosten zu hoch sind, solltest du dir unsere speziellen Pakete für Selbstständige im Bürgergeld-Bezug anschauen. Mehr Infos hier.
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B6 Das Kraftfahrzeug – eine Wissenschaft für sich
Die KFZ-Kosten sind ein häufiger Streitpunkt. Eine saubere Dokumentation ist hier unerlässlich. Das Jobcenter verlangt zwingend den Nachweis durch ein lückenloses Fahrtenbuch, in dem alle Fahrten (betrieblich und privat) mit Datum, Kilometerstand, Ziel und Zweck (bei betrieblichen Fahrten) erfasst sind.
- Unterscheidung: Dein Auto gilt als betriebliches Kraftfahrzeug, wenn du es nachweislich zu mindestens 50% für deine Selbstständigkeit nutzt. Liegt die Nutzung darunter, ist es ein privates Kraftfahrzeug.
- B6.1 – B6.4 (Betriebliches KFZ): Wenn dein Auto als Betriebsvermögen gilt, kannst du alle tatsächlichen Kosten als Betriebsausgaben ansetzen: KFZ-Steuer (B6.1), Versicherung (B6.2), laufende Betriebskosten wie Benzin und Wartung (B6.3) sowie Reparaturen (B6.4). Im Gegenzug musst du aber den Wert der privaten Nutzung (inklusive der Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte) als fiktive Einnahme von den Ausgaben abziehen. Dafür gibt es im Formular die Zeile „Abzüglich privat gefahrener Kilometer“, für die eine Pauschale von 0,10 € pro privat gefahrenem Kilometer angesetzt wird.
- B6.5 (Privates KFZ): Nutzt du dein privates Auto für betriebliche Fahrten (z.B. eine Fahrt zum Kunden oder zur Post), kannst du eine Pauschale von 0,10 € pro gefahrenem Kilometer als Betriebsausgabe ansetzen. Die täglichen Fahrten von deiner Wohnung zur Betriebsstätte (deinem Büro) gehören hier nicht hinein! Diese werden gesondert als personenbezogene Ausgabe in Tabelle C berücksichtigt.
Weitere wichtige Betriebsausgaben in Tabelle B – Was du dem Jobcenter noch zur Anrechnung geben solltest
Neben den großen Posten wie Miete und KFZ gibt es viele weitere Ausgaben, die deinen Gewinn mindern können. Das Formular listet einige davon explizit, andere fallen unter die Sammelposition „B14.5 weitere bisher nicht erfasste Betriebsausgaben“. Hier eine Übersicht der wichtigsten Punkte, die oft übersehen werden:
- B12 Beratungskosten: Hierzu gehören notwendige Ausgaben für Steuerberater (z.B. für die laufende Buchhaltung oder den Jahresabschluss), Rechtsanwälte (für betriebliche Angelegenheiten) oder andere fachliche Beratungen, die für dein Geschäft unerlässlich sind.
- B13 Fortbildungskosten: Kosten für Kurse oder Fachliteratur, die deine Fähigkeiten für deine aktuelle Tätigkeit erhalten oder verbessern, können hier angesetzt werden. Aber Achtung: Das Jobcenter prüft hier genau die Notwendigkeit. Eine Weiterbildung, die auf eine ganz neue Tätigkeit abzielt, wird in der Regel nicht als Betriebsausgabe anerkannt.
- B14.3 Nebenkosten des Geldverkehrs: Das sind die Kontoführungsgebühren für dein Geschäftskonto. Führe unbedingt ein separates Geschäftskonto, um private und betriebliche Finanzen sauber zu trennen. Das erleichtert die Nachweisführung enorm.
- Betriebliche Steuern (unter B14.5): Alle Steuern, die direkt durch deinen Geschäftsbetrieb anfallen, sind Betriebsausgaben. Dazu gehören vor allem die Gewerbesteuer und die Grundsteuer für betrieblich genutzte Grundstücke. Wichtig: Die
Einkommensteuer ist eine private Steuer und gehört nicht hierher! Einkommensteuervorauszahlungen werden später in Tabelle C vom bereinigten Einkommen abgesetzt.13 - Kammer- und Verbandsbeiträge (unter B14.5): Pflichtbeiträge zur Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) sind absetzbar. Das Gleiche gilt für Beiträge zu Berufsverbänden, wenn die Mitgliedschaft für deine Tätigkeit notwendig oder sehr vorteilhaft ist.
- Weitere betriebliche Versicherungen (unter B4 oder B14.5): In Zeile B4 trägst du betriebliche Versicherungen ein. Das sind Policen, die direkt dein Unternehmen absichern, wie eine Betriebshaftpflicht- oder eine Geschäftsinhaltsversicherung. Davon zu unterscheiden sind gesetzlich vorgeschriebene, persönliche Versicherungen für bestimmte Berufe (z.B. eine Berufshaftpflicht für Anwälte oder Hebammen). Diese sind keine Betriebsausgaben, sondern werden als persönliche Abzüge in Tabelle C geltend gemacht
B8 - die Investitionsfalle
Hier ist höchste Vorsicht geboten! Eine Investition ist eine größere, langlebige Anschaffung für dein Unternehmen (z.B. eine neue Maschine, eine teure Kameraausrüstung), im Gegensatz zu laufenden Betriebsausgaben (wie Papier oder Porto).
Bevor du eine größere Investition tätigst, die über das normale Tagesgeschäft hinausgeht, musst du diese zwingend vorher mit deinem Sachbearbeiter im Jobcenter besprechen und genehmigen lassen.18 Kaufst du ohne vorherige Zustimmung, läufst du Gefahr, dass die Ausgabe nicht als notwendig anerkannt wird und du auf den Kosten sitzen bleibst. Begründe, warum die Investition zur Sicherung oder Steigerung deiner Einnahmen unerlässlich ist. Oft gibt es auch die Möglichkeit, über § 16c SGB II spezielle Zuschüsse oder Darlehen für notwendige Sachgüter zu beantragen.
Weitere Ausgaben in Tabelle B
- B11 Telefonkosten: Wenn du keinen separaten Geschäftsanschluss hast und dein privates Telefon auch beruflich nutzt, wird in der Regel pauschal ein Anteil von 50% der Gesamtkosten als betriebliche Ausgabe anerkannt.
- B15/B16 Schuldzinsen und Tilgung: Wenn du ein betriebliches Darlehen aufgenommen hast, kannst du die Zinszahlungen (B15) und die Tilgungsraten (B16) als Betriebsausgaben ansetzen.
- B17/B18 Vorsteuer/Umsatzsteuer: Die an Lieferanten gezahlte Vorsteuer (B17) und die ans Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer (B18) sind Betriebsausgaben.
Am Ende der Tabelle B wird die Summe aller Betriebsausgaben gebildet und von der Summe der Betriebseinnahmen (aus Tabelle A) abgezogen. Das Ergebnis ist dein Gewinn (oder Verlust) für den Bewilligungszeitraum. Übrigens: Unsere automatische Excel Vorlage für deine EKS errechnet dir automatisch, wie viel Geld dir anrechnungsfrei bleibt oder wie viel Geld du wahrscheinlich zurückzahlen musst.
Anerkannte vs. nicht anerkannte Betriebsausgaben im SGB II
Um die häufigsten Fehler zu vermeiden, hier eine klare Gegenüberstellung der unterschiedlichen Logik von Jobcenter (SGB II) und Finanzamt (Steuerrecht).
Ausgabenart | Behandlung im SGB II (Anlage EKS) | Behandlung im Steuerrecht (EÜR) |
---|---|---|
Anschaffung Laptop | Voller Kaufpreis als Ausgabe im Monat der Zahlung (nach Genehmigung als Investition) | Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (AfA) |
Abschreibungen (AfA) | Werden nicht als Ausgabe anerkannt, da kein tatsächlicher Geldabfluss | Standardmäßige Betriebsausgabe zur Abbildung der Wertminderung |
Bewirtungskosten | Werden grundsätzlich nicht als angemessene Ausgabe anerkannt | Unter bestimmten Voraussetzungen teilweise als Betriebsausgabe absetzbar |
Private KFZ-Haftpflicht | Keine Betriebsausgabe. Wird als persönliche Ausgabe in Tabelle C vom Einkommen abgesetzt | Als Sonderausgabe in der privaten Steuererklärung absetzbar |
Einkommensteuer | Keine Betriebsausgabe. Vorauszahlungen werden in Tabelle C vom Einkommen abgesetzt | Gilt als private Lebensführung, keine Betriebsausgabe |
Vom Gewinn zum anrechenbaren Einkommen: Die große Bürgergeld-Rechnung mit Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
Der in der EKS ermittelte Gewinn ist noch nicht das Einkommen, das das Jobcenter auf deinen Bedarf anrechnet. Jetzt kommt der entscheidende Schritt, der darüber bestimmt, wie viel Geld von deinem hart erarbeiteten Gewinn du zusätzlich zum Bürgergeld behalten darfst. Diese Berechnung folgt den Regeln zu den Freibeträgen aus § 11b SGB II.
Die Logik dahinter: Erwerbstätigkeit soll sich lohnen. Wer arbeitet, soll am Ende mehr Geld zur Verfügung haben als jemand, der nicht arbeitet.
Die Freibeträge sind gestaffelt:
- Grundfreibetrag: Die ersten 100 € deines monatlichen Gewinns sind immer komplett anrechnungsfrei.26
- Freibetrag Stufe 1: Von dem Teil deines Gewinns, der zwischen 100,01 € und 520 € liegt, darfst du 20 % behalten.26
- Freibetrag Stufe 2: Von dem Teil deines Gewinns, der zwischen 520,01 € und 1.000 € liegt, darfst du 30 % behalten.
- Freibetrag Stufe 3: Von dem Teil deines Gewinns, der zwischen 1.000,01 € und 1.200 € liegt, darfst du weitere 10 % behalten. Wenn du mit einem minderjährigen Kind zusammenlebst, erhöht sich diese Obergrenze auf 1.500 €.
Beispielrechnung: So viel von deinem Gewinn darfst du wirklich behalten
Stellen wir uns vor, dein durchschnittlicher monatlicher Gewinn aus der EKS beträgt 800 €. So wird gerechnet:
- Monatlicher Gewinn: 800 €
- Grundfreibetrag: Die ersten 100 € sind frei.
- Freibetrag bisher: 100 €
- Freibetrag Stufe 1 (100,01 € bis 520 €): Der Betrag in dieser Stufe ist 420 € (520 € – 100 €). Davon sind 20 % frei.
- 420€×0,20=84€
- Freibetrag bisher: 100 € + 84 € = 184 €
- Freibetrag Stufe 2 (520,01 € bis 1.000 €): Dein Gewinn liegt mit 800 € in dieser Stufe. Der relevante Betrag ist 280 € (800 € – 520 €). Davon sind 30 % frei.
- 280€×0,30=84€
- Freibetrag bisher: 184 € + 84 € = 268 €
- Gesamtfreibetrag: Dein gesamter Freibetrag auf den Gewinn beträgt 268 €.
- Anzurechnendes Einkommen: Vom Gewinn werden die Freibeträge abgezogen.
- 800€(Gewinn)−268€(Freibetrag)=532€
Ergebnis: Von deinen 800 € Gewinn rechnet das Jobcenter 532 € auf deinen Bürgergeld-Anspruch an. Die restlichen 268 € darfst du zusätzlich behalten. Dein Haushaltseinkommen ist also um 268 € höher, als wenn du nicht selbstständig wärst.
Freibeträge auf einen Blick
Gewinn (monatlich) | Davon frei (Berechnung) | Gesamtfreibetrag für dich | Anzurechnendes Einkommen |
---|---|---|---|
300 € | 100 € + 20% von 200 € | 140 € | 160 € |
520 € | 100 € + 20% von 420 € | 184 € | 336 € |
800 € | 184 € + 30% von 280 € | 268 € | 532 € |
1.100 € | 184 € + 30% von 480 € + 10% von 100 € | 338 € | 762 € |
Weitere Abzüge: Tabelle C und personenbezogene Ausgaben – Mehr Geld für dich
Dein anrechenbares Einkommen kann noch weiter gesenkt werden. Dafür gibt es die „Tabelle C: Absetzungen vom Einkommen“ auf Seite 8 und die „Angaben zu den personenbezogenen Ausgaben“ auf Seite 9 des EKS-Formulars. Hier trägst du private Ausgaben ein, die gesetzlich vom Einkommen abgesetzt werden dürfen.
Erklärung der EKS Tabelle C
Hier kommen deine privaten, aber gesetzlich abzugsfähigen Kosten hinein. Die wichtigsten Posten sind 1:
- Einkommensteuervorauszahlungen: Wenn du Vorauszahlungen an das Finanzamt leistest, kannst du diese hier eintragen. Lege den Bescheid als Nachweis bei.
- Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung: Als Selbstständiger zahlst du diese Beiträge oft komplett selbst. Sie sind in voller Höhe absetzbar.
- Beiträge für eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: Hier kannst du die Beiträge für die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für dein privates KFZ eintragen (nicht die Kasko-Anteile!).
- Beiträge für eine geförderte Altersvorsorge („Riester-Rente“): Auch diese Beiträge sind abzugsfähig.
- Sonstige Absetzungsmöglichkeiten: Hierzu gehören z.B. Beiträge für eine gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflicht (z.B. für Anwälte, Hebammen)
Personenbezogene Ausgaben (Seite 9)
- Unterhaltszahlungen (Punkt 53): Wenn du nachweislich Unterhalt an Personen zahlst, die nicht in deiner Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. an dein Kind, das bei dem anderen Elternteil wohnt), werden diese Zahlungen komplett von deinem Einkommen abgesetzt. Lege den Unterhaltstitel und Zahlungsnachweise bei.
- Fahrten zur Betriebsstätte (Punkte 54-56): Dies ist das Gegenstück zu Punkt B6.5. Wenn du mit deinem privaten Auto regelmäßig zu deiner externen Betriebsstätte (Büro, Werkstatt) fährst, kannst du hier eine Pauschale von 0,20 € pro Entfernungskilometer (nur die einfache Strecke) für jeden Arbeitstag ansetzen. Diese Pauschale wird ebenfalls von deinem Einkommen abgezogen.
- Mehraufwendungen für Verpflegung (Punkte 57-58): Wenn du aus beruflichen Gründen regelmäßig mehr als 12 Stunden am Stück von deiner Wohnung abwesend bist, kannst du eine Verpflegungspauschale geltend machen.
Nach dem Bewilligungszeitraum: Die abschließende EKS und die Stunde der Wahrheit
Nach den sechs Monaten des Bewilligungszeitraums ist es Zeit für die finale Abrechnung. Du musst dem Jobcenter die abschließende EKS mit den tatsächlichen, belegbaren Zahlen einreichen. Dafür hast du in der Regel zwei Monate Zeit.
Dieser Schritt ist entscheidend und führt zu einem von zwei Szenarien. Beide sind, wie bereits erwähnt, ein normaler Teil des Prozesses und kein Grund zur Sorge, solange deine Angaben ehrlich waren.
- Szenario 1: Nachzahlung vom Jobcenter
Dein tatsächlicher Gewinn war niedriger als in der vorläufigen EKS geschätzt. Das bedeutet, du hast in den letzten sechs Monaten zu wenig Bürgergeld erhalten. Das Jobcenter berechnet die Differenz und zahlt dir das fehlende Geld nach. - Szenario 2: Rückforderung durch das Jobcenter
Dein tatsächlicher Gewinn war höher als geschätzt. Du hast also zu viel Bürgergeld bekommen. Das Jobcenter wird diese Überzahlung zurückfordern. In der Praxis geschieht dies meist nicht durch eine einmalige große Rechnung, sondern durch eine „Aufrechnung“. Das Jobcenter behält in den folgenden Monaten einen Teil deiner Leistungen (z.B. 10 % oder 30 % des Regelbedarfs) ein, bis die Schuld beglichen ist.
Unser Tipp: Halte die Frist zur Einreichung der abschließenden EKS unbedingt ein! Tust du das nicht, ist das Jobcenter berechtigt, dein Einkommen selbst zu schätzen – und diese Schätzung fällt selten zu deinen Gunsten aus. Zudem gibt es für das Jobcenter eine Frist: Es muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Bewilligungszeitraums die abschließende Entscheidung treffen. Tut es das nicht, gelten die vorläufigen Leistungen als endgültig, es sei denn, du hast selbst die Verzögerung verursacht.
Papierkram ade: Unsere automatische EKS Jobcenter Excel-Vorlage
Du siehst, die Tabellen A und B sind komplex und voller Fallstricke. Ein Zahlendreher oder eine falsch zugeordnete Ausgabe kann dich hunderte Euro an Leistungen kosten. Genau deshalb suchen so viele Selbstständige nach einer „EKS Jobcenter Excel“ Vorlage – und wir haben die perfekte Lösung für dich entwickelt!
Unsere Excel-Vorlage nimmt dir die komplizierte Rechnerei ab. Sie ist exakt nach dem offiziellen Formular aufgebaut, sodass du deine Zahlen am Ende nur noch übertragen musst.
Deine Vorteile auf einen Blick:
- Automatische Summenbildung: Kein Kopfrechnen, keine Taschenrechner-Fehler. Die Vorlage addiert alle Einnahmen und Ausgaben automatisch.
- Integrierte Belegliste: Erfasse jeden Beleg mit Datum, Betrag und Kategorie. So hast du eine saubere, chronologische Übersicht, die das Jobcenter lieben wird und lästige Nachfragen vermeidet.1
- Struktur nach Vorbild: Die Kategorien entsprechen exakt denen der EKS-Anlage. Das macht das Übertragen der Endsummen kinderleicht.
- Weniger Stress, mehr Sicherheit: Mit einer sauberen und nachvollziehbaren Aufstellung trittst du gegenüber dem Jobcenter professionell auf und vermeidest Fehler, die zu Kürzungen führen könnten.
Mach dir das Leben einfacher und konzentriere dich auf dein Business statt auf den Papierkram.
So funktioniert unsere Excel EKS Vorlage
Unsere automatische Excel Vorlage für die EKS berechnet dir automatisch, welche Zahlen du in das EKS Formular einfügen musst und auch, wie viel Geld du zurückbekommen wirst oder wie viel Geld das Jobcenter nach Abschluss der Bewilligungsperiode von dir zurückfordern wird. Beachte, dass wir dafür allerdings keine Haftung übernehmen können und du alle Zahlen am Ende nochmal prüfen musst.
Die Seite „Übersicht“ der Excel Vorlage sieht ähnlich aus wie die EKS Tabelle. Bevor du direkt loslegst und hier schon deine Zahlen einträgst, warte noch: Die erste Seite bzw. die Tabelle dort zieht sich automatisch fast alle Zahlen von den einzelnen Tabs, die du unten findest und in die du die eigentlichen Zahlen der entsprechenden Einnahmen- oder Ausgabenart einträgst.
Für alle Einnahmen- und Ausgabenarten, die es in im EKS Formular gibt, findest du unten die Tabs. Dort hast du auch die Möglichkeit, Belegnummern zu hinterlegen, damit du bei der Abgabe der Belege beim Jobcenter nichts vergisst.
Du hast zum Schluss noch die Möglichkeit, weitere Ausgaben, die wie oben beschrieben oft wichtig werden aber in der Standard-EKS vom Jobcenter wenig platz haben, einzutragen. Das machst du dann direkt in den entsprechenden Zeilen auf dem großen „Übersicht“-Arbeitsblatt. Solltest du noch mehr als die vorhandenen Ausgaben gehabt haben, kannst du ganz links die letzte Zeile mit freien Eintragungen makieren und duplizieren. Die Excel EKS Vorlage ist intelligent konzipiert, sodass sie automatisch auch die neuen Werte mit in ihre Berechnung mit aufnimmt.
Hast du alles eingetragen, siehst du ganz unten rechts im letzten Feld der Tabelle dein Gewinn oder deinen Verlust.
Hast du auch die Gewinnprognose aus der alten, prognostizierten EKS-Berechnung eingetragen, erhältst du auch die Summe, die du entweder vom Jobcenter zurück bekommst, oder wie viel das Jobcenter zurückfordern wird.
Jetzt musst du nur noch die Daten aus der „Übersicht“ Seite auf das PDF vom Jobcenter übertragen und es wie unten beschrieben losschicken. Leider ist es nicht möglich, die PDF automatisch auszufüllen oder die Excel selbst abzuschicken.
Digital und unkompliziert: Anlage EKS online ausfüllen und einreichen
Vergiss das Ausdrucken, handschriftliche Ausfüllen und den Gang zur Post. Die Bearbeitung der EKS lässt sich heute komplett digital erledigen, was dir Zeit, Geld und Nerven spart. Dieser Abschnitt ist deine Anleitung für die Suchanfrage „Anlage EKS online ausfüllen“.
Das offizielle EKS-Formular, das wir hier besprechen, ist ein interaktives PDF. Das bedeutet, du kannst es direkt am Computer ausfüllen.1
- Lade die aktuellste Version der Anlage EKS von der Webseite der Bundesagentur für Arbeit herunter.
- Öffne die PDF-Datei mit einem gängigen PDF-Reader (z.B. Adobe Acrobat Reader).
- Klicke in die Formularfelder und tippe deine Daten und Zahlen direkt ein.
- Speichere die ausgefüllte Datei auf deinem Computer ab.
Der sicherste, schnellste und nachweisbare Weg, deine Unterlagen einzureichen, ist das Online-Portal jobcenter.digital.41
- Belege vorbereiten: Scanne alle deine Belege (Rechnungen, Quittungen) und Nachweise (Kontoauszüge, Fahrtenbuch). Eine kostenlose Scanner-App auf deinem Smartphone ist dafür perfekt geeignet. Benenne die Dateien aussagekräftig (z.B. „Rechnung_Software_Mai25.pdf“, „Kontoauszug_Juni25.pdf“).44
- Einloggen: Melde dich mit deinen Zugangsdaten bei jobcenter.digital an.
- Unterlagen hochladen: Nutze die Funktion „Veränderungen mitteilen“ oder „Unterlagen nachreichen“. Dort kannst du deine ausgefüllte EKS-Datei und alle dazugehörigen Belege hochladen.45
- Absenden und fertig: Nach dem Absenden erhältst du eine Bestätigung. Deine Unterlagen sind sofort beim Jobcenter und können direkt zugeordnet werden. Das beschleunigt die Bearbeitung erheblich.
Aus eigener Erfahrung an deiner Seite
Wir wissen aus eigener Erfahrung, wie schnell man auf ein mal beim Arbeitsamt oder beim Jobcenter landen kann. Und wir wissen auch, wie viel Mut es braucht, tatsächlich sein eigenes Unternehmen zu gründen. Deswegen unterstützen wir die Existenzgründung mit Jobcenter durch unser gesamtes Wissen: Auf Anfrage erhältst du von uns ein Komplettpaket inkl. Website, Branding, Social Media und unserer Beratung zu einem Preis, den sonst keine Kunden von uns bekommen und deiner Förderung angepasst ist.
Zudem schreiben wir regelmäßig Ratgeber, die unser Wissen kostenfrei für dich Zugänglich machen und können dir Tools wie das Buchhaltungsprogramm LexOffice oder Website-Baukästen wie Elementor für WordPress vergünstigt anbieten.
Wenn du schon soweit bist, kannst du dich auf unserer Infoseite informieren und uns gerne kontaktieren. Wir sprechen dann über dein Vorhaben und können die auch ein Angebot für deinen Förderantrag in Bezug auf dein Marketing machen (das Jobcenter braucht für viele Anschaffungen drei Angebote von dir). Falls du in Berlin bist, vermitteln wir auch gerne den Kontakt zu unserem Steuerberater, zur Fotografin oder zum Business Coach, die dich und deine Idee auch mit Sonderkonditionen unterstützen.
Fragen und Antworten - EKS Analage und Jobcenter bei Selbstständigen
Muss ich meine Selbstständigkeit aufgeben, um Bürgergeld zu bekommen?
Nein, auf keinen Fall. Das Bürgergeld ist als Unterstützung gedacht, damit du deine Selbstständigkeit weiterführen und im besten Fall so ausbauen kannst, dass du davon leben kannst. Du musst deine Tätigkeit nicht aufgeben, solange die Chance besteht, dass sie wirtschaftlich tragfähig wird.
Welche Unterlagen brauche ich für den Erstantrag als Selbstständiger?
Neben dem Hauptantrag auf Bürgergeld und der ausgefüllten (vorläufigen) Anlage EKS solltest du die üblichen Dokumente bereithalten: Personalausweis, Mietvertrag, Nachweise über Heiz- und Nebenkosten sowie Kontoauszüge der letzten drei Monate. Für die EKS selbst sind Belege wie eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung des Vorjahres oder zumindest eine plausible Aufstellung deiner erwarteten Einnahmen und Ausgaben hilfreich. Mehr dazu in unserem Ratgeber hier.
Was passiert beim ersten Termin im Jobcenter?
Keine Sorge, das ist kein Verhör. Im Erstgespräch geht es darum, deine Situation zu verstehen und dich über deine Rechte und Pflichten aufzuklären. Dein Ansprechpartner wird mit dir deine Geschäftsidee und die Angaben in der EKS besprechen. Ziel ist es, gemeinsam einen Weg zu finden, wie deine Hilfebedürftigkeit beendet werden kann. Dies wird oft in einem Kooperationsplan festgehalten.
Kann ich die Abschreibung (AfA) für meinen Laptop als Ausgabe ansetzen?
Ein klares und wichtiges Nein. Das ist einer der häufigsten Fehler. Im SGB II gilt das Abflussprinzip: Nur Geld, das tatsächlich ausgegeben wurde, zählt. Steuerliche Konzepte wie die Abschreibung (AfA) gibt es hier nicht. Der volle Kaufpreis des Laptops wird im Monat der Zahlung als Ausgabe angesetzt – aber nur, wenn die Anschaffung als Investition vorher genehmigt wurde!
Ich plane eine größere Anschaffung für mein Geschäft. Kann ich das einfach kaufen und absetzen?
Vorsicht! Größere, nicht alltägliche Anschaffungen (Investitionen) müssen vor dem Kauf mit dem Jobcenter abgesprochen und genehmigt werden. Begründe, warum die Investition notwendig und angemessen ist, um deine Einnahmen zu sichern oder zu steigern. Ohne vorherige Zustimmung riskierst du, dass die Ausgabe nicht anerkannt wird. Manchmal gibt es für solche notwendigen Sachgüter auch spezielle Zuschüsse oder Darlehen nach § 16c SGB II.
Mein Einkommen schwankt jeden Monat stark. Wie wird das berechnet?
Das ist bei Selbstständigen normal und wird vom Jobcenter berücksichtigt. Es wird nicht jeder Monat einzeln abgerechnet. Stattdessen wird der Gesamtgewinn des gesamten Bewilligungszeitraums (z.B. 6 Monate) ermittelt und dann durch die Anzahl der Monate geteilt. Dieser Durchschnittswert dient als Grundlage für die Berechnung deiner Leistungen.
Ich zahle Unterhalt für mein Kind. Kann ich das absetzen?
Ja. Gesetzliche Unterhaltszahlungen, die du nachweislich leistest (z.B. per Unterhaltstitel und Kontoauszug), sind keine Betriebsausgaben, sondern werden als persönliche Ausgabe in Tabelle C bzw. im Abschnitt für personenbezogene Ausgaben (Punkt 53 im Formular) vom Einkommen abgesetzt.
Was passiert, wenn ich die Frist für die abschließende EKS verpasse?
Das solltest du unbedingt vermeiden. Wenn du die abschließende EKS nicht fristgerecht (in der Regel zwei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums) einreichst, ist das Jobcenter berechtigt, dein Einkommen selbst zu schätzen. Diese Schätzung fällt meist nicht zu deinen Gunsten aus und kann zu hohen Rückforderungen führen.
Mein Gewinn war höher als geschätzt. Muss ich jetzt alles auf einmal zurückzahlen?
In der Regel nicht. Eine Überzahlung wird meistens durch eine sogenannte „Aufrechnung“ zurückgefordert. Das bedeutet, das Jobcenter behält in den folgenden Monaten einen Teil deiner Leistungen ein (z.B. 10 % oder 30 % des Regelbedarfs), bis die Summe beglichen ist.
Mein Gewinn war niedriger als geschätzt. Bekomme ich Geld zurück?
Ja. Wenn dein tatsächlicher Gewinn geringer ausfiel als in deiner Prognose, hast du zu wenig Bürgergeld erhalten. Das Jobcenter berechnet die Differenz und du bekommst eine Nachzahlung.
Wie lange hat das Jobcenter Zeit, um meine abschließende EKS zu bearbeiten?
Das Jobcenter muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Bewilligungszeitraums die endgültige Entscheidung über deine Leistungen treffen. Verstreicht diese Frist, ohne dass eine Entscheidung ergeht (und du hast die Verzögerung nicht selbst verschuldet), gelten die vorläufig bewilligten Leistungen als endgültig.