So hilft dir das Jobcenter als Selbstständiger
Wenn du als Selbstständiger Schwierigkeiten hast, deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, weil deine Einnahmen zu gering sind, kannst du Arbeitslosengeld II (ALG II) beim Jobcenter beantragen. Typische Situationen, in denen eine Unterstützung durch das Jobcenter sinnvoll sein kann, sind:
- Vorübergehende Umsatzeinbrüche: Wenn dein Geschäft saisonal schwankt oder du unerwartet Kunden verloren hast.
- Gründungsphase: In den ersten Monaten oder Jahren einer Gründung, wenn die Einnahmen noch nicht ausreichen.
- Krankheit oder andere persönliche Gründe: Wenn du wegen Krankheit oder anderer Umstände nicht voll arbeiten kannst.
Bürgergeld Anspruch von Selbstständigen
Selbstständige haben grundsätzlich denselben Anspruch auf ALG II wie Arbeitnehmer, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Dies bedeutet:
- Hilfebedürftigkeit: Dein Einkommen und dein Vermögen reichen nicht aus, um deinen Lebensunterhalt und den deiner Familie zu sichern.
- Erwerbsfähigkeit: Du bist zwischen 15 und 67 Jahre alt und mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig.
- Wohnsitz in Deutschland: Du wohnst in Deutschland und bist hier gemeldet.
Der Anspruch umfasst nicht nur die Grundsicherung für den Lebensunterhalt, sondern auch Zuschüsse zu den Kosten für die Unterkunft und Heizung sowie gegebenenfalls Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende oder bei bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen.
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So beantragst du ALG 2 als Selbstständiger beim Jobcenter
Um ALG II zu beantragen, musst du einen Antrag beim Jobcenter stellen. Dabei ist die „Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit“ (EKS) ein zentraler Bestandteil des Antragsprozesses für Selbstständige. So gehst du vor:
- Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter: Vereinbare einen Termin beim Jobcenter oder nutze die Online-Dienste, um dich zu informieren und den Antrag zu starten.
- Antragstellung: Reiche den ALG II Antrag ein. Dies kannst du persönlich, per Post oder online tun.
- EKS-Formular ausfüllen: Fülle das EKS-Formular aus, in dem du deine Einnahmen und Ausgaben detailliert darstellst (siehe dazu auch das Kapitel mit der ausführlichen Erklärung). Das Formular muss regelmäßig aktualisiert und eingereicht werden.
- Belege sammeln: Sammle alle relevanten Belege (z.B. Rechnungen, Kontoauszüge, Mietverträge), um deine Angaben im EKS-Formular zu belegen.
- Beratung und Abgabe: Im Beratungsgespräch beim Jobcenter werden deine Angaben besprochen, und du erhältst Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare.
Übrigens haben wir auch einen großen Ratgeber zum Thema Existenzgründung mit dem Jobcenter, der dir viele verschiedene Fördermöglichkeiten aufzeigt. Dort erzählen wir dir auch etwas mehr über unsere eigene Gründungserfahrung.
Welches Einkommen wird bei Selbstständigen vom Jobcenter angerechnet?
Das Jobcenter berücksichtigt bei der Berechnung des ALG II dein Einkommen und Vermögen. Hierbei gelten bestimmte Freibeträge und Anrechnungen:
- Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit: Deine Betriebseinnahmen werden erfasst, abzüglich der nachgewiesenen Betriebsausgaben. Der verbleibende Gewinn wird auf dein ALG II angerechnet.
- Einkünfte aus anderen Quellen: Dazu gehören etwa Miet- und Pachteinnahmen, Zinserträge oder Unterhaltszahlungen.
- Vermögen: Dazu zählt alles, was du an Geld und Wertsachen besitzt. Es gibt jedoch Freibeträge, die nicht angerechnet werden, z.B. ein angemessenes Auto oder ein selbstgenutztes Eigenheim.
- Freibeträge: Du hast Anspruch auf bestimmte Freibeträge, die nicht angerechnet werden, z.B. für das Existenzminimum, Altersvorsorge, und notwendige Anschaffungen.
- Anrechenbare Ausgaben: Dazu gehören Sozialversicherungsbeiträge, Fahrtkosten zur Betriebsstätte und betriebsbedingte Ausgaben. Diese können von deinem Einkommen abgezogen werden, bevor es angerechnet wird.
Das ist auch der Grund, warum das Jobcenter so genau auf deine Ausgaben schaut. Jede Ausgabe verringert dein Gewinn, und somit steigt die Summe deines Gewinns, die du behalten darfst.
EKS Anlage ausfüllen und verstehen
Die aktuelle Fassung des Antrags für Bürgergeld von Selbstständigen kannst du dir hier runterladen.
Persönliche Angaben zum Antragssteller
1. Persönliche Daten
In diesem Feld gibst du deine grundlegenden persönlichen Daten an. Dazu gehören:
- Familienname und Vorname: Hier trägst du deinen vollständigen Namen ein, z.B. „Müller, Anna“.
- Geburtsdatum: Dein Geburtsdatum im Format TT.MM.JJJJ, z.B. „15.03.1980“.
- Geschlecht: Wähle zwischen „männlich“, „weiblich“ oder „divers“.
- Nummer der Bedarfsgemeinschaft: Wenn du bereits eine Bedarfsgemeinschaftsnummer vom Jobcenter erhalten hast, trage sie hier ein. Andernfalls lass das Feld leer.
2. Angaben zur Person, für die die EKS ausgefüllt wird
Falls du die EKS für eine andere Person ausfüllst, gibst du hier die Daten dieser Person ein. Ansonsten trägst du erneut deine eigenen Daten ein.
3. Vorläufige oder abschließende Angaben?
Hier entscheidest du, ob du vorläufige oder abschließende Angaben machst:
- Vorläufige Angaben: Wenn du noch keine genauen Zahlen hast, sondern nur Schätzungen, kreuze „vorläufig“ an.
- Abschließende Angaben: Wenn du den Bewilligungszeitraum schon abgeschlossen hast und genaue Zahlen vorliegen, kreuze „abschließend“ an.
4. Bewilligungszeitraum
Trage hier den Zeitraum ein, für den du Leistungen erhältst bzw. erhalten hast:
- Von – Bis: Gib den genauen Zeitraum an, z.B. „01.01.2023 – 30.06.2023“. Bei vorläufigen Angaben ist dies oft der Monat der Antragstellung plus fünf Monate.
EKS Daten zu deiner Selbstständigkeit
5. Daten zur selbständigen Tätigkeit
Hier geht es um grundlegende Informationen zu deiner selbständigen Tätigkeit:
- Gewerbe oder Tätigkeit: Beschreibe kurz, was du machst, z.B. „Grafikdesign“ oder „Online-Handel“.
- Beginn und Ende der Tätigkeit: Gib das Startdatum deiner Tätigkeit an. Falls du deine Tätigkeit beendest, gib auch das Enddatum an.
- Rechtsform des Unternehmens: Wähle die Rechtsform deines Unternehmens, z.B. „Einzelunternehmen“ oder „GmbH“.
- Betriebsstätte: Hier trägst du die Adresse deiner Betriebsstätte ein, z.B. „Musterstraße 12, 12345 Musterstadt“.
6. Nutzung von Räumen für die Selbständigkeit
Wenn du einen Teil deiner Wohnung oder deines Hauses für die selbständige Tätigkeit nutzt:
- Anzahl der genutzten Räume: Gib die Anzahl der genutzten Räume an, z.B. „1 Raum“.
- Gewerblich genutzte Fläche: Die Fläche in Quadratmetern, die du gewerblich nutzt, z.B. „20 m²“.
7. Kostenfrei überlassene Produkte
Wenn du Produkte kostenlos erhalten hast, die du in deinem Geschäft nutzt:
- Art der Produkte: Beschreibe, welche Produkte du erhalten hast, z.B. „Laptop, Büromöbel“.
- Wert in Euro: Schätze den Wert dieser Produkte, z.B. „Laptop – 500 Euro, Büromöbel – 300 Euro“.
Einnahmen und Ausgaben in der EKS Anlage
A. Angaben zu den Betriebseinnahmen
In diesem Abschnitt trägst du alle Einnahmen ein, die du während des Bewilligungszeitraums erzielt hast:
- A1 Betriebseinnahmen: Hier kommen alle Einnahmen aus deiner Tätigkeit rein, z.B. „Monat 1: 2000 Euro, Monat 2: 2500 Euro“.
- A2 Privatentnahmen von Waren: Wenn du Waren aus deinem Betrieb für private Zwecke entnimmst, z.B. „Monat 1: 100 Euro (Bürobedarf)“.
- A3 Sonstige betriebliche Einnahmen: Hier trägst du zusätzliche Einnahmen ein, die nicht unter A1 fallen, z.B. „Verkauf alter Büroausstattung – 200 Euro“.
- A4 Zuwendungen von Dritten: Wenn dir jemand Geld oder Sachleistungen für deine Selbständigkeit gegeben hat, z.B. „Eltern haben Büroeinrichtung gespendet – 500 Euro“.
- A5 Vereinnahmte Umsatzsteuer: Falls du umsatzsteuerpflichtig bist, trägst du hier die vereinnahmte Umsatzsteuer ein.
- A6 Umsatzsteuer auf Privatentnahmen von Waren: Wenn du privat genutzte Waren versteuern musst, z.B. „10 Euro Umsatzsteuer auf privat entnommene Büroartikel“.
- A7 Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer: Falls du Umsatzsteuer zurückerstattet bekommst, trage sie hier ein.
B. Angaben zu den Betriebsausgaben und zum Gewinn
Hier kommen alle Ausgaben rein, die du während des Bewilligungszeitraums hattest:
- B1 Wareneinkauf: Alle Ausgaben für Waren, die du für deine Tätigkeit benötigst, z.B. „Monat 1: 300 Euro für Papier und Druckerpatronen“.
- B2 Personalkosten: Falls du Mitarbeiter hast, trage hier die Löhne ein, aufgeteilt nach Vollzeit, Teilzeit und geringfügig Beschäftigte.
- B3 Raumkosten: Die Kosten für Miete, Nebenkosten und Energie, die für deine Betriebsräume anfallen, z.B. „Monat 1: 500 Euro Miete“.
- B4 Betriebliche Versicherungen/Beiträge: Trage hier Kosten für betriebliche Versicherungen ein, z.B. „Betriebshaftpflicht – 100 Euro pro Monat“.
- B5 Kraftfahrzeugkosten: Falls du ein betriebliches Fahrzeug nutzt, kommen hier die Kosten für Benzin, Reparaturen etc. rein.
- B6 Werbung: Ausgaben für Werbemaßnahmen, z.B. „Google Ads – 150 Euro pro Monat“.
- B7 Reisekosten: Kosten für Geschäftsreisen, z.B. „Monat 1: 200 Euro für eine Geschäftsreise nach Berlin“.
Am Ende dieses Abschnitts ziehst du die gesamten Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen ab, um den Gewinn zu ermitteln.
- C1 Einkommensteuervorauszahlungen: Trage hier ein, was du als Einkommensteuer vorauszahlen musstest, z.B. „Quartal 1: 500 Euro“.
- C2 Pflichtbeiträge zur Kranken-/Pflege- und Rentenversicherung: Gib die Beiträge an, die du monatlich oder quartalsweise zahlst.
- C3 Beiträge zur privaten Krankenversicherung: Falls du privat versichert bist, trage hier die Kosten ein.
- C4 Beiträge zur Altersvorsorge: Gib hier deine Beiträge zur Altersvorsorge an, z.B. „Riester-Rente – 100 Euro monatlich“.
- C5 Kfz-Haftpflichtversicherung: Trage hier die Kosten für deine Kfz-Haftpflicht ein, falls du ein Fahrzeug beruflich nutzt.
- C6 Weitere gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen: Falls du weitere gesetzliche Versicherungen hast, z.B. für bestimmte Berufsgruppen, kommen die Kosten hier rein.
- C7 Riester-Rente: Falls du eine Riester-Rente hast, trage hier die monatlichen Beiträge ein.
- C8 Sonstige Absetzungen: Weitere Absetzungen, z.B. Beiträge zur Arbeitsförderung, werden hier eingetragen.
EKS Anlage mit Excel Vorlage digital zum Jobcenter senden
Die EKS-Anlage kann oft eine Herausforderung sein, insbesondere wenn es darum geht, alle Einnahmen und Ausgaben korrekt zu erfassen und nachvollziehbar aufzubereiten. Mit unserer speziell entwickelten Excel-Vorlage wird dieser Prozess deutlich vereinfacht. Unsere Excel-Datei ist so konzipiert, dass sie alle relevanten Kategorien aus der EKS-Anlage abdeckt – von den Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben bis hin zu den personenbezogenen Ausgaben. Du musst lediglich deine einzelnen Einnahmen und Ausgaben eintragen, und die Vorlage übernimmt den Rest.
Ein besonderer Vorteil unserer Excel-Vorlage ist die integrierte Belegliste, die sicherstellt, dass alle notwendigen Nachweise übersichtlich dokumentiert sind. So ersparst du dir und dem Jobcenter lästige Rückfragen. Darüber hinaus berechnet die Vorlage automatisch, wie hoch der angerechnete Betrag ist und zeigt dir direkt an, wie viel das Jobcenter voraussichtlich zurückfordern wird oder welche Rückzahlung dir zusteht. Diese Funktionen machen den Prozess nicht nur einfacher und transparenter, sondern geben dir auch Sicherheit bei der Einreichung deiner EKS-Daten. Digital ausgefüllt und direkt ans Jobcenter gesendet, sparst du Zeit und vermeidest Fehler, die sonst bei manueller Eingabe entstehen könnten.
ACHTUNG: Wir überarbeiten die EKS Vorlage gerade für die neuen Bestimmungen und Sätze, die ab 2025 gelten werden. Komme in ein paar Tagen zurück oder schreibe uns direkt an, Falls du fragen hast. Wir empfehlen dir, diese Seite zu speichern, damit du sie nicht vergisst.
Aus eigener Erfahrung an deiner Seite
Wir wissen aus eigener Erfahrung, wie schnell man auf ein mal beim Arbeitsamt oder beim Jobcenter landen kann. Und wir wissen auch, wie viel Mut es braucht, tatsächlich sein eigenes Unternehmen zu gründen. Deswegen unterstützen wir die Existenzgründung mit Jobcenter durch unser gesamtes Wissen: Auf Anfrage erhältst du von uns ein Komplettpaket inkl. Website, Branding, Social Media und unserer Beratung zu einem Preis, den sonst keine Kunden von uns bekommen und deiner Förderung angepasst ist.
Zudem schreiben wir regelmäßig Ratgeber, die unser Wissen kostenfrei für dich Zugänglich machen und können dir Tools wie das Buchhaltungsprogramm LexOffice oder Website-Baukästen wie Elementor für WordPress vergünstigt anbieten.
Wenn du schon soweit bist, kannst du dich auf unserer Infoseite informieren und uns gerne kontaktieren. Wir sprechen dann über dein Vorhaben und können die auch ein Angebot für deinen Förderantrag in Bezug auf dein Marketing machen (das Jobcenter braucht für viele Anschaffungen drei Angebote von dir). Falls du in Berlin bist, vermitteln wir auch gerne den Kontakt zu unserem Steuerberater, zur Fotografin oder zum Business Coach, die dich und deine Idee auch mit Sonderkonditionen unterstützen.